Der Begriff Arbeitssicherheit beschreibt die gefahrenfreie Ausübung von Berufen. Voraussetzung dafür ist die Beseitigung oder Minimierung von Gefährdungen. Damit ist der Zustand der Arbeitssicherheit eines der Ziele des Arbeitsschutzes.
Kernelemente hierbei sind:
- Aufbau der Arbeitsorganisation
- Umsetzung gesetzlicher Vorschriften
- Schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
- Dokumentation
Als rechtliche Grundlage für die damit verbundenen Maßnahmen im Berufsleben fungieren mehrere Gesetze, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Heute gewinnt eine ganzheitliche Perspektive auf das Thema Arbeitssicherheit an Bedeutung. Damit geht der Fokus weg von der reinen Vermeidung von Unfällen. Stattdessen rückt das Wohlbefinden der Beschäftigten, einschließlich psychischer Faktoren, in den Vordergrund.

