Fester Bestandteil und gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GFB).
Die GFB umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen.
Gefährdungsbeurteilungen sind für ein definiertes Arbeitssystem vorzunehmen und schließen Gefährdungen durch mangelnde Unterweisung oder bestimmte Arbeitsabläufe ein.
Die GFB bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Die GFB kann nach normativen Beurteilungskriterien (z. B. Grenzwerte) oder nach subjektiven Beurteilungskriterien wie z. B. der Eintrittswahrscheinlichkeit und der voraussichtlichen Schwere eines möglichen Gesundheitsschadens erfolgen.
Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen die Ergebnisse und die Überprüfung dokumentieren.

