Die Arbeiten auf Baustellen sind mit besonderen Gefährdungen und Risiken verbunden. Die Mitarbeiter auf Baustellen unterliegen einer hohen körperlichen Belastung. Der Umgang mit schweren Maschinen und gefährlichen Baustoffen kann zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen führen.
Daher verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) jeden Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Der SiGeKo hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Deshalb muss der SiGeKo bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abstimmen. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.
In der Bauphase koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.

