Eine Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, welche auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Dies steht in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und verpflichtet rechtlich zu einer ausreichenden und angemessenen Unterweisung. Ziel ist ein sicheres und reibungsloses Arbeiten und die Vermeidung von Unfällen.
Dabei werden die zu unterweisenden Inhalte nach § 5 ArbSchG durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Zudem müssen die relevanten Inhalte aus den Vorschriften der DGUV und aus staatlichen Vorschriften verständlich vermittelt werden.
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend unterweisen. Laut Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht zum Unterweisen. Jedoch kann diese schriftlich an direkte Vorgesetzte der Mitarbeiter delegiert werden. Diese kennen die Gefahren am Arbeitsplatz der ihnen unterstellten Mitarbeiter in der Regel am besten.
Ebenso kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter online unterweisen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
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